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Motto: Shalom! (Frieden) |
Das Buch vom Schulchan aruch
von
Dr. Erich Bischoff
(1936 Hammer-Verlag / Leipzig)
S. 87: 12. Jorch dah 154, 1 u. 2
154, 1: Eine Nichtjüdin darf einer Jüdin keine Geburtshilfe leisten, falls sie mit ihr allein [in ihrem Hause] ist, auch wen sie darin [in der Geburtshilfe] erfahren ist.
S. 97: “15. Choschen ha-mischpat 26, 1 ✝
‘Es ist verboten, vor den Richtern und den Gerichtshäusern der Nichtjuden zu prozessieren, selbst wenn sie [die nichtjüdischen Richter] den jüdischen Gesetzen entsprechend urteilen. Sogar wenn beide [jüdische] Parteien (freiwillig) übereingekommen sind, den Prozeß vor ihnen [den nichtjüdischen Richtern] zu führen, ist das verboten. Jeder, der es aber doch tut, ist ein Bösewicht und (so zu achten), als ob er mit Mißachtung, Lästerung und erhobener Hand gegen das Gesetz unseres Meisters Mose, auf dem der Friede sei, loszöge.”
S. 154: a) Mischna Niddah V4: Ein Mädchen von 3 Jahren und 1 Tag kann mittels Beischlafs angetraut werden.
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