Sozial und antisozial    
Ein Kapitel aus Geheimpolitik-1 Start-Home Globale Finanzkrise

 

Sozial und antisozial


Motto:

Vor dem Gesetz ist fast jeder Bürger gleich!


          Gegenwärtig werden wir Zeugen des wirtschaftlichen Zusammenbruchs der Bundesrepublik Deutschland, nach dem Aufstieg zu Schlaraffenlandzuständen. An den Reaktionen und Taten der Verantwortlichen lassen sich hervorragende psychologische Studien durchführen, deshalb habe ich mich entschlossen, hier Teile aus meiner „Geheimpolitik“ einzufügen. In den Zeiten von Zusammenbrüchen kommen die Charaktereigenschaften der Verantwortlichen meistens ans Tageslicht. Insbesondere geht es um die Erkenntnis und Anwendung der Begriffe „sozial“ und „asozial“ oder „antisozial“. In meinem Lexikon suchte ich also die entsprechenden Begriffe heraus:

          1. sozial (lat.): die Gesellschaft, Gemeinschaft betreffend, gesellschaftlich; gemeinnützig; menschlich, hilfsbereit.

          2. asozial (gr.; lat.): gemeinschaftsfremd, gegen Einordnung in Gemeinschaften (in der Familie, am Arbeitsplatz usw. ).

          3. Der Begriff „antisozial“ wurde in meinem Lexikon nicht erklärt. Im sogenannten Umkehrschluß zum Begriff „sozial“ möchte ich ihn wie folgt definieren: gegen die Gesellschaft/Gemeinschaft gerichtet, unsozial, eigennützig, unmenschlich, egoistisch.

          Die Begriffe sozial und asozial sind deshalb besonders interessant, weil man durch sie erkennen kann, dass die Charakterlage der für ein Land verantwortlichen Menschen entscheidend ist für den Aufstieg oder Niedergang ganzer Nationen. Diktatur oder Demokratie, Krieg oder Frieden, sie entwickeln sich analog zu den Charakteren der herrschenden Persönlichkeiten. Das ist ein großes Gebiet und soll hier nur angedeutet werden.

          Das Grundgesetz scheint mir besonders geeignet, ein Licht auf die soziale Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu werfen. Das Motto sei: „Vor dem Gesetz ist jeder gleich!“, gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

          Ein mündiger Bürger muß selbstverständlich sozial und antisozial richtig unterscheiden können, wenn er den Suggestionen antisozialer Verführer nicht erliegen will. Wie wenig dies bis heute zumindest in der Bundesrepublik der Fall ist, dafür möchte ich ein Beispiel anführen, das für mich seit Jahren ein Stein des Anstoßes ist. Wenn man nämlich die sozialen Zustände in einem Lande im Sinne gewisser Geheimpläne gründlich ruinieren will, dann muß man zuerst dafür sorgen, dass innerhalb der Gesellschaft möglichst krasse soziale Unterschiede aufgebaut werden. In meiner „Geheimpolitik“ habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die soziale Kastengesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch die Gewerkschaften verwirklicht wird. Ein Grundprinzip besteht darin, dass man mit Hilfe von jährlichen prozentualen Lohn- und Gehaltserhöhungen die Unterschiede zwischen den Arbeitnehmern immer größer macht, um Neid und Mißgunst zu erzeugen und das soziale Gleichgewicht zu stören.


          Angenommen, die Löhne und Gehälter sind in dreißig Jahren um hundert Prozent gestiegen, und der Arbeitnehmer A hatte zu Beginn halb so viel Verdienst wie der Arbeitnehmer B, dann wird die Richtigkeit meiner Behauptung sofort deutlich:


Arbeitnehmer: A B
Grundgehalt: Euro 1.000 Euro 2.000
+ 100% Erhöhung

    in 30 Jahren

Euro 1.000 Euro 2.000
Gesamt: Euro 2.000 Euro 4.000


          Durch die prozentuale Erhöhung der Verdienste ist die Differenz zwischen den Gehältern der Arbeitnehmer A und B um tausend Euro gewachsen, ohne dass sich die individuelle Leistung der Arbeitnehmer verändert haben muß.

          Die prozentuale Erhöhung der Löhne und Gehälter ist somit ein asoziales Mittel zur Erzeugung von sozialen Spannungen.

          Bei einer linearen Anhebung der Löhne und Gehälter würde der Abstand der Grundgehälter immer gleich bleiben, nämlich tausend Euro. Dies würde dem Prinzip Solidarität und Gleichheit vor dem Gesetz entsprechen, also der sozialen Gerechtigkeit.

          Dieses asoziale Prinzip der prozentualen Erhöhung wird auch bei den Renten seit Jahrzehnten durchgeführt, wo es noch viel drastischer wirkt, weil Rentnerinnen und Rentner ihre Grundrente nicht mehr durch individuelle Leistungen verbessern können.

          Seit Jahrzehnten wird dieses antisoziale Prinzip den bundesdeutschen Arbeitnehmern und Rentnern von ihren politischen Führern als soziale Gerechtigkeit verkauft, ohne dass sich nach meinem Wissen dagegen jemals ein ernstzunehmender Protest erhoben hat. Daran kann man erkennen, wie es in Deutschland mit dem Unterscheidungsvermögen der Verantwortlichen zwischen sozial und asozial bestellt ist — nämlich sehr schlecht.

          Die Gewerkschaftsmitglieder sollen sich doch nicht einbilden, dass jene ihrer Anführer, die im Jahr eine viertel Million Euro verdienen, und diverse Aufsichtsratsposten in Aktiengesellschaften besitzen, ernsthaft an einer sozialen Gerechtigkeit interessiert sind. Der mit Geheimpolitik Vertraute weiß, dass einige sogar an den Konferenzen der „Trilateralen Kommission“ teilnehmen, was eben vermuten läßt, dass sie als Handlanger der Unsichtbaren Weltregierung das Land in einen Zustand von Klassenkampf und Anarchie hineinführen sollen. Die Zusammenbrüche der gewerkschaftseigenen Firmen „Neue Heimat“ und „Coop“ haben ja einiges von dem ungesetzlichen Sumpf freigelegt, der sich in den führenden Etagen der Gewerkschaften gebildet hatte, wozu ich mir weitere Kommentare ersparen will. Auf der gleichen antisozialen Ebene bewegt sich jene Politik, die mit einem undurchschaubaren Netz von Privilegien das Beamtentum zu einer besonderen Kaste macht. Die deutschen Christen haben wahrhaftig keinen Grund, hochmütig auf das indische Kastensystem herabzuschauen, denn in Deutschland herrschen fast dieselben Zustände, nur nicht so sichtbar.

          Eines steht jedenfalls fest, dass die prozentuale Erhöhung von Löhnen und Renten die antisozialste Form der Schaffung von arbeitslosem (unproduktivem) Einkommen ist. Sie rangiert noch vor dem Zinswucher, weil ihre Anwendung durch den Willen von Wählern, Politikern und Gewerkschaftsmitgliedern getragen wird. Die Kirchen sind der zweitgrößte Arbeitgeber der BRD und spielen oft den Hüter der Moral. Noch nicht einmal in ihrem eigenen Haus haben die Kirchenfürsten diese asozialen Zustände beseitigt!

          Die gleichen antisozialen Tatsachen finden sich in der deutschen Steuergesetzgebung in jenen Teilen, welche die Steuerfreibeträge betreffen. Die Anwendung der Steuerfreibeträge führt in vielen Fällen dazu, dass Großverdiener gegenüber Kleinverdienern das Doppelte und Dreifache an Steuern sparen. Auch diese asozialen Gesetze werden seit Jahrzehnten von den verantwortlichen Politikern und den christlichen Gewerkschaftsführern dem deutschen Volk als „soziale Gerechtigkeit“ verkauft.

          Sicher würde das Steuergesetz die soziale Gleichheit vor dem Gesetz am besten repräsentieren, so dachte ich, denn schließlich sind jeden Monat Millionen von arbeitenden Menschen von den Wirkungen dieses Gesetzes betroffen. Ein Teilbereich des Steuergesetzes ist das Lohnsteuergesetz, mit dem die abhängig Beschäftigten behandelt werden. Die Lohnsteuertabelle muß also ganz besonders den Charakter und die Denkweise der für diese Gesetzgebung verantwortlichen Politiker darstellen.

          Unter anderem stellte sich mir die Frage: Wie hoch mag wohl der steuerliche Wert einer bundesdeutschen Ehefrau sein? Ein kurzer Vergleich in der Lohnsteuertabelle machte mich dermaßen stutzig, daß ich mich zur Aufstellung der folgenden Tabelle gedrängt fühlte.

Abzugtabelle gültig ab 1. Januar 2005:

Steuerpflichtiger

Bruttoverdienst

pro Monat

in Euro

Steuerklasse I

ledig,

Lohnsteuer

in Euro

Steuerklasse III, verheiratet o. Kinder, Lohnsteuer

in Euro

Differenz:

Steuerlicher Wert der Ehefrau

in Euro

. . . . . . . . . .1.502,99

. . . . . . . . 126,33

. . . . . . . . . . .-.-

. . . . . . . . . . . . 126,33

. . . . . . . . . .2.000,99

. . . . . . . . 261,66

. . . . . . . . . 39,16

. . . . . . . . . . . . 222,50

. . . . . . . . . .3.002,99

. . . . . . . . 561,91

. . . . . . . . 271,00

. . . . . . . . . . . . 290,91

. . . . . . . . . .4.001,99

. . . . . . . . 913,25

. . . . . . . . 544,66

. . . . . . . . . . . . 368,59

. . . . . . . . . .4.814,99

. . . . . . .1.237,33

. . . . . . . . 778,16

. . . . . . . . . . . . 459,17


          Mit einem Blick kann jeder feststellen, daß von einer Gleichheit vor dem Gesetz keine Rede sein kann, denn dann müßte der steuerliche Wert jeder Ehefrau eben derselbe sein. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist aber eine Mindestgrundlage, wo das soziale Denken eigentlich erst beginnt. Kurz gesagt, diese Handlungsweise ist:

          1. Asozial – Bürgerfeindlich.

2. Gegen das Gleichheits- und Solidaritätsprinzip gerichtet.

          3. Gegen die Menschenwürde gerichtet (Art. 1 GG)

4. Frauendiskriminierung per Lohnsteuergesetz, somit gegen die Menschenrechte gerichtet (UN-Menschenrechtskonvention).

5. Gegen die christliche Sozialethik gerichtet.

6. Ein ungerechtfertigten Entzug finanzieller Mittel zwecks Erzeugung von Armut zur Ausbeutung von Arbeitskräften.

          7. Antidemokratisch.

          In die gleiche Rubrik gehört der Steuerfreibetrag für die sogenannte „Eigenheimzulage”, der sich zu einem Betrag von ca. 10 Milliarden Euro summiert. Weil also einige Bürger den Wunsch nach einem Haus haben, unterstützt die Politik diese mit Steuergeldern, die sie all denen aus der Tasche nimmt, die sich mit einer Mietwohnung begnügen.

          Wo sind die Steuerfreibeträge für diejenigen, die den Wunsch haben nach einer Luxusyacht, einem Düsenjäger, einem Rolls Royce?

          Das Urteilsvermögen für sozial und antisozial hängt eng zusammen mit dem Urteilsvermögen für gut und böse. Der intelligente Bürger wird sich also die Frage nach der Ethik der verantwortlichen Politiker stellen! Natürlich steht es den Politikern frei, so antisozial und bösartig zu handeln wie es ihnen gefällt, denn sie wurden schließlich von der Mehrheit des Volkes gewählt. Ein intelligenter Bürger wird allerdings solche Charaktere nicht zu seinen Führern wählen und ihnen Verfügungsgewalt über Massenvernichtungsmittel anvertrauen, denn wie sagte doch einst ein deutscher Dichter:

          „Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Henker selber!“

          Politiker, die solche Gesetze verabschieden und/oder unterstützen, sind charakterlich minderwertig und gehören nicht in die Regierung eines deutschen Staates.

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Literaturempfehlung: Hans Herbert von Arnim: Das System (München 2001)

Hans Weiss / Ernst Schmiederer: Asoziale Marktwirtschaft (Köln 2004)

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Quelle: Dieter Rüggeberg: Geheimpolitik - Der Fahrplan zur Weltherrschaft

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